Voss & Dr. Flügge KG Steuerberatungsgesellschaft

Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer ab 01.09.2024:

Ab dem 01.09.2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschats-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugeteilt.

Sie ist zukünftig bei Anträgen, Erklärungen, Verträgen oder Mitteilungen anzugeben.

Die Zuteilung der W-IdNr. erfolgt automatisch -kein Antrag nötig- auf elektronischen Wege durch das BZSt und die Versendung erfolgt stufenweise in dem Zeitraum ab dem 01.11.2024 bis ins erste Quartal 2026.


Der Aufbau der W-IdNr. besteht aus den Buchstaben „DE“ gefolgt von 9 Ziffern und entspricht damit im Aufbau der Ust-IdNr. Neu sind die zusätzlichen 5 stelligen Unterscheidungsmerkmale, die bei mehreren W-IdNr. zusätzlich angehängt werden. 

Beispiel: DE123456789-00001

Teilweise erhält ein wirtschaftlich Tätiger mehrere W-IdNr.

Wer am 30.09.2024 bereits eine Ust-IdNr. hat, behält diese. Sie wird dann als W-IdNr. übernommen.


Die W-IdNr. bleibt dauerhaft unverändert bestehen und wird erst gelöscht, wenn sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Finanzbehörden nicht mehr erforderlich ist.


Wer bekommt eine W-IdNr.?

-> Alle natürlichen Personen, die wirtschaftlich tätig sind (gewerbliche, freiberufliche und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten)

-> Alle juristischen Personen (GmbH, AG, eingetragene Vereine, Stiftungen etc.), auch wenn sie nicht wirtschaftlich tätig sind.

-> Alle Personenvereinigungen (OHG, KG, eingetragene BGB-Gesellschaft, GmbH&Co.KG, etc)


Keine wirtschaftliche Tätigkeit ist die Vermietung oder Vermögensverwaltung durch eine natürliche Person!