Voss & Dr. Flügge KG Steuerberatungsgesellschaft

Elektronische Rechnungen

Die elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) ist beschlossene Sache. 

Sie wird dazu führen, dass Unternehmen ihre Prozesse ändern bzw. neu strukturieren müssen.

Durch das Wachstumschancengesetz wurden die Regelungen zur Austellung von Rechnungen nach 

§14 Umsatzsteuergesetz für nach 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst. 

Kernpunkt der Neuregelung: Die obligatorische E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze).

Hinsichtlich des Empfangs einer E-Rechnung gilt keine Übergangsregelung. Beginn ist somit der 01.01.2025 und die Sicherstellung der Empfangsmöglichkeit ist durch den Rechnungsempfänger zu gewährleisten!

Hierfür reicht es aus, wenn der Empfänger ein E-Mail-Postfach zur Verfügung stellt. Die Beteiligten können abweichend hiervon aber auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.


Wir werden im Oktober 2024 weitere Informationen und Seminare zur E-Rechnung anbieten!