Voss & Dr. Flügge KG Steuerberatungsgesellschaft

  • Aktivrente Steuerfreibetrag von 2.000 Euro monatlich für sozialversicherungspflichtige Einnahmen nach Erreichen der Regelaltersgrenze § 3 Nummer 21 EStG.

  • Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie (Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) wird ab dem 1.1.2026 dauerhaft auf 7 Prozent (ermäßigten Umsatzsteuersatz) reduziert.

    • Passen Sie die hinterlegten Steuersätze für Speisen in Ihren Kassensystemen zum 01.01.2026 an 7% an. Dies verhindert einen ungerechtfertigten Steuerausweis nach          § 14c UStG und schützt vor rechtlichen Konsequenzen.

    • Führen Sie akkurate Änderungsprotokolle für alle Anpassungen an Ihren Kassensystemen. Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell für eine formell ordnungsgemäße Kassenführung und Transparenz gegenüber den Behörden.

    • Es wird erwartet, dass Umsätze in der Silvesternacht 2025/2026 bereits mit dem reduzierten Steuersatz von 7% berechnet werden dürfen.