Aktivrente Steuerfreibetrag von 2.000 Euro monatlich für sozialversicherungspflichtige Einnahmen nach Erreichen der Regelaltersgrenze § 3 Nummer 21 EStG.
Wichtig: Geringfügig Beschäftigte nach § 8 Absatz 1 SGB IV, Beamte und Selbständige sind von der Aktivrente ausgeschlossen.
Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner | Deutsche Rentenversicherung
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie (Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) wird ab dem 1.1.2026 dauerhaft auf 7 Prozent (ermäßigten Umsatzsteuersatz) reduziert.
Passen Sie die hinterlegten Steuersätze für Speisen in Ihren Kassensystemen zum 01.01.2026 an 7% an. Dies verhindert einen ungerechtfertigten Steuerausweis nach § 14c UStG und schützt vor rechtlichen Konsequenzen.
Führen Sie akkurate Änderungsprotokolle für alle Anpassungen an Ihren Kassensystemen. Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell für eine formell ordnungsgemäße Kassenführung und Transparenz gegenüber den Behörden.
Es wird erwartet, dass Umsätze in der Silvesternacht 2025/2026 bereits mit dem reduzierten Steuersatz von 7% berechnet werden dürfen.