Voss & Dr. Flügge KG Steuerberatungsgesellschaft

Förderung der energetischen Gebäudesanierung: 

Aktualisierte Bescheinigungen


Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuer-gesetz werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden steuerlich gefördert. Für die hierbei mit der Steuererklärung einzureichenden Bescheinigungen stellt das Bundesfinanzministerium Muster bereit. 

Für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 wurden die Musterbescheinigungen nun u. a. um Angaben zu Umfeldmaßnahmen ergänzt (vgl. BMF-Schreiben vom 6.2.2024, Az. IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :006). 


Quelle: MRS Ausgabe 04/2024