Info zum Gesetzesentwurf:
Prämien zum Inflationsausgleich bis zu 3.000 EUR steuerfrei
Das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ (vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 gelten
statt 19 % nur 7 % Umsatzsteuer)
befreit zudem Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu 3.000 EUR von der
Steuer- und Sozialabgabenpflicht.
Die Zahlungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Beachte: Aktuell können diese noch nicht gezahlt werden. Erst nach dem Tag der Gesetzesverkündung im Bundesgesetzblatt können sie bis zum 31.12.2024 gezahlt werden.
(Quelle: BR-Drs. 476/22 (B) vom 7.10.2022)